Die Wirksamkeit öffentlicher Investitionen durch eine effiziente und professionelle Auftragsvergabe verbessern

Zur Stärkung des Binnenmarkts und im Rahmen der fortgesetzten Bemühungen, mehr Anreize für Investitionen in der EU zu schaffen, hat die Kommission heute eine Initiative vorgestellt, durch die die Auftragsvergabe effizienter und nachhaltiger gestaltet werden soll. Zugleich sollen digitale Technologien umfassend genutzt und Verfahren vereinfacht und beschleunigt werden.

Jyrki Katainen, für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständiger Vizepräsident, erklärte: „Seit wir im November 2014 in diesem Amt Verantwortung übernahmen, haben wir die Investitionen in den Mittelpunkt unserer Arbeit gestellt, insbesondere durch die Mobilisierung privaten Kapitals im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa. Nun wollen wir das volle Potenzial der öffentlichen Auftragsvergabe ausschöpfen, indem wir sicherstellen, dass die 2 Bio. EUR, die jedes Jahr für öffentliche Dienstleistungen und Produkte ausgegeben werden, unserer Wirtschaft einen Anstoß verleihen, Innovationen beflügeln und zur Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele beitragen.

Elżbieta Bieńkowska, Kommissarin für den Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, ergänzte: „Wir ermutigen die Behörden dazu, die öffentliche Auftragsvergabe strategisch als Instrument einzusetzen, um für die eingesetzten Gelder der Steuerzahler bessere Erträge zu erhalten und um zu einer innovativeren, nachhaltigeren, inklusiveren und wettbewerbsfähigeren Wirtschaft beizutragen. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten darin weiterhin unterstützen und lädt die öffentlichen Behörden auf allen Regierungsebenen sowie andere Akteure dazu ein, in einer breit angelegten Partnerschaft zusammenzuarbeiten.“

Die heute vorgestellte Initiative hat vier Schwerpunkte:
- Identifizierung von Schwerpunktbereichen für die Verbesserung – Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, einen strategischen, aus den folgenden sechs vorrangigen Bereichen bestehenden Ansatz für die Vergabepraxis zu entwickeln: systematischere Einbeziehung innovativer, „grüner“ und sozialer Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge; Professionalisierung öffentlicher Käufer; Verbesserung des Zugangs von KMU zu den Märkten für öffentliche Aufträge in der EU und von Unternehmen aus EU-Mitgliedstaaten in Drittländern; mehr Transparenz, Kohärenz und bessere Datenqualität der öffentlichen Auftragsvergabe; Digitalisierung der Vergabeverfahren; mehr Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Auftraggebern in der EU.
- Freiwillige Ex-ante-Bewertung großer Infrastrukturvorhaben – Komplexe Projekte können von Anfang an falsch laufen, wenn das Projektmanagement die komplexen Vorschriften, die für die großmaßstäbliche Auftragsvergabe gelten, nicht vollumfänglich beherrscht. Die Kommission wird einen Informationsdienst für die Beantwortung spezifischer Fragen in einem frühen Stadium einrichten, die Projekte mit einem geschätzten Auftragswert von mehr als 250 Mio. EUR betreffen. Bei Projekten, die für den betreffenden Mitgliedstaat von großer Bedeutung sind oder deren geschätzter Gesamtwert 500 Mio. EUR überschreitet, können die zuständigen Behörden die Kommission ersuchen, den gesamten Vergabeplan auf seine Vereinbarkeit mit den EU-Vergabevorschriften hin zu überprüfen. Auf diese Weise können Unsicherheiten und das Risiko von Verzögerungen und rechtlichen Problemen erheblich verringert werden. Dies geschieht auf freiwilliger Basis, die Empfehlungen der Kommission sind nicht verbindlich und die Informationen werden streng vertraulich behandelt.
- Empfehlung zur Professionalisierung öffentlicher Käufer – Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu ergreifen, mit denen gewährleistet wird, dass die öffentlichen Käufer über die unternehmerischen Fähigkeiten, das technische Wissen und das Verständnis über die Abläufe verfügen, um den Vorschriften zu genügen, und dass sichergestellt ist, dass die Steuerzahler für ihr Geld die besten Waren und Dienstleistungen erhalten. Die Kommission wird den Austausch bewährter Verfahren und innovativer Ansätze erleichtern.
- Konsultation zur Förderung von Innovationen durch die öffentliche Auftragsvergabe – Heute startet die Kommission eine gezielte Konsultation zur Sammlung von Rückmeldungen der beteiligten Akteure über Möglichkeiten zur Förderung der Innovation durch die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen. Eine innovationsfördernde öffentliche Auftragsvergabe kann sowohl die Ergebnisse von Innovationen als auch innovative Formen des Kaufs betreffen. Die Konsultation läuft bis zum 31. Dezember und wird in künftige Leitlinien für Behörden einfließen; sie behandelt Fragen wie die Festlegung einer Strategie für Innovation, die organisatorische Unterstützung für eine innovationsfördernde öffentliche Auftragsvergabe oder die Nutzung innovationsfreundlicher Tools für das öffentliche Auftragswesen.

Die Kommission wird die Mitgliedstaaten weiterhin darin unterstützen, die Möglichkeiten der neuen Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe voll zu nutzen, und sie lädt die Behörden und anderen Akteure dazu ein, die Auftragsvergabe vor Ort zu verbessern.

Hintergrund

Die EU unternimmt gegenwärtig nie da gewesene Anstrengungen, um die Wirtschaft anzukurbeln und Investitionen freizusetzen. Wichtige Ansatzpunkte sind die Investitionsoffensive für Europa und ein positiver fiskalischer Kurs im Europäischen Semester. Diese Strategien müssen durch strukturelle Reformen unterstützt werden, mit denen Innovation und Wachstum gefördert werden. Daher muss der Schwerpunkt auf ein besseres Funktionieren des Binnenmarkts und die Beseitigung von Investitionshindernissen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene gelegt werden.

Ein beträchtlicher Teil der Investitionen in unsere Wirtschaft erfolgt durch Ausgaben im Rahmen des öffentlichen Auftragswesens in Höhe von 2 Bio. EUR, was einem jährlichen Anteil von 14 % am BIP der EU entspricht. Es liegt im gemeinsamen europäischen Interesse, dass sichergestellt ist, dass das Geld der Steuerzahler rationell und wirkungsvoll verwendet wird.

In den EU-Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen ist festgelegt, dass alle öffentlichen Aufträge oberhalb eines bestimmten Schwellenwertes unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung öffentlich auszuschreiben sind. Diese Vorschriften wurden im Jahr 2014 weiter vereinfacht. Statt den Zuschlag für einen Auftrag nur auf der Grundlage des günstigsten Preises durchzuführen, werden die Behörden ermutigt, qualitative Kriterien einzubeziehen und innovative, energiesparende Lösungen zu fordern oder auf nachhaltigen und sozial integrativen Ansätzen zu bestehen.

Die Kommission verfolgt weiterhin aufmerksam die Umsetzung des EU-Vergaberechts in nationales Recht, und sie wird die Behörden weiter darin unterstützen, das Verständnis für die öffentliche Auftragsvergabe zu fördern und vollen Nutzen aus den Möglichkeiten zu ziehen.

Parallel dazu strebt die Kommission – wie in der Strategie für die Industriepolitik angekündigt – weiterhin danach, ehrgeizige Kapitel über die öffentliche Auftragsvergabe in Handelsabkommen aufzunehmen und so EU-Unternehmen darin zu unterstützen, im Ausland Verkäufe zu tätigen. Der derzeitige Stillstand im Rat bezüglich des Internationalen Instruments für die öffentliche Auftragsvergabe muss unbedingt rasch überwunden werden.

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